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LHO-Rundschreiben

32/22 vom 11.04.2022

- Neun-Euro-Ticket soll bundesweit gelten
- Erinnerung: Sammelbestellung für Bus2Bus
- Ukraine-Krieg: Bund-Länder-Beschluss vom 07. April 2022
- Wochenzusammenfassung KW 14 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen


50-Jahr-Feier LHO am 06. Mai in Gründau

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Neun-Euro-Ticket soll bundesweit gelten

Ab dem 1. Juni bis zum 31. August sollen sowohl Neu- als auch Abo-Kunden Busse und Bahnen in ganz Deutschland für neun Euro pro Monat nutzen können. Dazu hat sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die an der Umsetzung des reduzierten Tickets arbeitet vereinbart.
Zu der Arbeitsgruppe gehören Vertreter:innen des Bundesverkehrsministeriums sowie der Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Hamburg und dem VDV. Es ist gemeinsam vereinbart, dass der VDV bei diesen Gesprächen auch die Interessen des bdo und der anderen betroffenen Verbände und Unternehmen warnimmt.

Eine deutschlandweite Gültigkeit ist zwar eine kosteneffiziente Lösung und verhindert Nachteile für Fahrgäste, die regelmäßig über Verbund- oder Ländergrenzen fahren. Allerdings sehen auch die Länder das Risiko, dass Reisende anstelle eines ICs oder ICEs künftig das günstigere Nahverkehrsticket lösen. Hierbei sind auch die Tickets von Flixmobility betroffen.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat den Ländern zugesagt, die durch die Maßnahme entstehenden Kosten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu erstatten. Wenn mehr Geld notwendig sei, werde sich der Bund nicht verweigern, hatte der Minister vor zwei Wochen ergänzt. Weitere 1,6 Milliarden Euro will der Bund im Rahmen eines neuen Corona-Rettungsschirms an die Verkehrsunternehmen ausschütten. Das Geld soll den Verkehrsunternehmen über die Regionalisierungsmittel zur Verfügung gestellt werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundesverkehrsministerium kurzfristig vorlegen.es. Am 27. April soll dann der zwischen den Ressorts abgestimmte Entwurf dem Bundeskabinett vorliegen und könnte Ende Mai vom Bundesrat verabschiedet werden. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, muss ein Großteil des Geldes bereits vor dem 1. Juni an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt werden. So die Forderung der gesamten Branche.

Um die infolge des Ukrainekriegs entstandenen Mehrkosten – etwa durch höhere Energiepreise –sowie die im Zuge des Neun-Euro-Tickets zu erwartenden zusätzlichen Leistungen auszugleichen, fordern die Länder weitere 1,5 Milliarden Euro vom Bund. Wir werden Sie weiter informiert halten.
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Erinnerung: Sammelbestellung für Bus2Bus

Wir möchten Sie noch einmal an unsere Sammelbestellung für unsere Branchenmesse Bus2Bus am 27. und 28. April 2022 in Berlin erinnern.

Die Busbranche trifft sich Ende April in Berlin. Seien Sie dabei und nutzen Sie die Gelegenheit, sich Gehör bei der Politik zu verschaffen und insbesondere auch im Hinblick auf die Dieselpreis-Entwicklung gemeinsam Zeichen zu setzen. Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing wird die Messe besuchen und über die umweltpolitische Bedeutung des Busses sprechen. Außerdem wird erstmalig ein Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages die BUS2BUS besuchen. Unter dem Vorsitz von Jana Schimke werden die 19 Mitglieder des Ausschusses am 27. April gemeinsam mit den Fachbesuchern über die Zukunft der Bustouristik diskutieren.

Unterstützen Sie unsere politische Arbeit und zeigen Sie durch Ihre Teilnahme die Geschlossenheit und Bedeutung unserer Branche!

Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen an, an einer Sammelbestellung für das Messeticket teilzunehmen. Es gilt dann ein reduzierter Preis von 30,00 € inkl. USt. pro Teilnehmer/-in für die Dauerkarte zur Messe. Sofern Sie hieran Interesse haben, können Sie Ihre Bestellung hier über das Online-Formular vornehmen. Sie können über das Formular auch ein Ticket für die Abendveranstaltung „Future Night“ am 27. April bestellen.

Bitte geben Sie Ihre Bestellung(en) bis zum 18. April über das Online-Formular ein. Die Rechnungsstellung für das/die Ticket(s) erfolgt dann über den LHO.

Das aktuelle Programm finden Sie hier: https://www.bus2bus.berlin/de/besucher/

Melden Sie sich jetzt an! Wir freuen uns, Sie zahlreich in Berlin begrüßen zu dürfen.
Urkaine Flagge

Ukraine-Krieg: Bund-Länder-Beschluss vom 07. April 2022

Infolge des Krieges in der Ukraine haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einem Beschluss mit weiteren Maßnahmen vereinbart:
1. Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
Flüchtlinge aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Die Arbeitsaufnahme ist bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis möglich, soll aber schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich sein. Für eine schnelle Arbeitsplatzvermittlung sollen bei nicht-reglementierten Berufen eine Selbsteinschätzung der Geflüchteten aus der Ukraine zu ihren beruflichen Qualifikationen ausreichen. Bei reglementierten Berufen streben Bund und Länder eine schnelle und einheitliche Anerkennung von ukrainischen Berufs- und Bildungsabschlüssen an. Der bdo hat sich bereits an das Verkehrsministerium gewandt, um insbesondere die Bedingungen für den Einsatz ukrainischer Busfahrer:innen zu klären.

2. Hilfe für Unternehmen
  • Unternehmen in Deutschland, die von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, sollen Hilfen des Bundes bekommen. Dabei müssen beihilferechtliche Vorgaben der EU für staatlichen Hilfen berücksichtigt werden.
  • Zusätzlich werden zinsgünstige KfW-Kredite bereitgestellt.
  • Die Bundesregierung berät über weitere, passgenaue Hilfen, um besonders betroffene Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Konfliktes zu unterstützen.
3. Energieversorgung sicherstellen
Die Sicherheit der Energieversorgung soll gewährleistet werden und Deutschland schnellstmöglich unabhängig vom Import russischer Energieträger werden. Dazu sollen die erneuerbaren Energien schnell ausgebaut und die Energieeffizienz gesteigert werden.

4. Energiepreise
Die Entwicklung der Energiepreise soll beobachtet und ggf. weitere Maßnahmen zur Entlastung der privaten Haushalte und der Wirtschaft getroffen werden.

5. Registrierung von Flüchtlingen
Die Registrierung von Flüchtlingen soll beschleunigt und optimiert werden, u.a. mit personeller und materieller Unterstützung des Bundes für die Länder.

6. Verteilung und Betreuung von Flüchtlingen
  • Der Bund koordiniert eine zügige und gerechte Verteilung der Geflüchteten in Deutschland. Dabei sollen insbesondere Geflüchtete mit Betreuungs- oder Pflegebedarf berücksichtigt werden.
  • Der Bund wird die Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine unterstützen. Zudem soll eine Regelung getroffen werden, wie sich der Bund an den flüchtlingsbezogenen Kosten und den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen finanziell beteiligt.
7. COVID-19: Impfung und Testung von Flüchtlingen
Flüchtlinge sollen Test- und Impfangebote erhalten, u.a. in ukrainischer Sprache. Das Impfangebot soll neben COVID-19 auch andere Infektionskrankheiten (z.B. Masern) abdecken.

8. Verschärfte Sanktionen und Task Force
Die Sanktionen gegen Russland sollen zusammen mit den EU- und G7-Staaten verschärft werden (Import- und Exportverbote, Listung von Banken und Individuen). Die Bundesregierung hat eine Task Force eingesetzt, welche die Sanktionen durchsetzen und deren Umgehung verhindern soll. Die Bundesländer sind in die Task Force eingeschlossen.

9. Integration und Unterstützung von Flüchtlingen
  • Geflüchtete Kinder sollen in Schulen und Kinderbetreuungsangeboten integriert und Waisenkinder betreut werden.
  • Geflüchtete Forscher:innen und Studierende sollen bei der Aufnahme und Fortsetzung ihrer Forschungstätigkeit bzw. ihres Studiums unterstützt werden.
  • Es soll ein Programm geschaffen werden, über welches sich ukrainische Kriegsflüchtlinge gegenseitig unterstützen können.
10. Sicherstellung der Ernährungssicherheit

11. Fortführung der Koordinierungsrunden zwischen Bund und Ländern.
Spätestens am 2. Juni 2022 soll das nächste Beratungsgespräch stattfinden.
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Wochenzusammenfassung KW 14 – neue Vorschriften im In- und Ausland / aktuelle COVID-19-Reisebestimmungen

Anbei senden wir Ihnen die aktuelle bdo-Zusammenfassung zu den länderspezifischen Gesetzesänderungen. Alle Änderungen finden Sie auch weiterhin in unserer Länderdatenbank/“Corona-Datenbank“ in Ihrem Mitgliederbereich. Zur Erleichterung Ihrer Reiseplanung nutzen Sie auch gern die Website reopen.europa.eu für grundsätzliche Informationen zu u.a. Einreisebestimmungen sowie Beschränkungen innerhalb der europäischen Länder.
  1. Estland: Keine coronabedingten Einreisebeschränkungen für Reisende aus EU-Staaten.
  2. Slowakei, Polen, Tschechien, Kroatien: Keine coronabedingten Einreisebeschränkungen.
1. Estland

Alle Reisende aus EU-Staaten sind von den coronabedingten Einreisebestimmungen ausgenommen. Die 3G-Pflicht besteht weiterhin für Reisende aus Drittstaaten.

2. Slowakei, Polen, Tschechien, Kroatien

Derzeit gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen mehr in der Slowakei und in Polen. Tschechien und Kroatien heben die Beschränkungen am 09. April 2022 auf.

Mit freundlichen Grüßen


Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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