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LHO-Rundschreiben

31/22 vom 06.04.2022

- Dieselkosten – bdo wirbt für Hilfen für Busunternehmen
- Tourismusfachgespräch im Bundestag – bdo reicht Stellungnahme
ein
- Überbrückungshilfe IV – Aktualisierung der FAQ

50-Jahr-Feier LHO am 06. Mai in Gründau

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Dieselkosten – bdo wirbt für Hilfen für Busunternehmen

Mit der konkreten Bitte, alle Möglichkeiten des europäischen Beihilferahmen des „EU Temporary Crisis Frameworks“ vollumfänglich auszunutzen, hat sich der bdo schriftlich an die zuständigen Bundesminister Habeck und Lindner gewandt.
Hintergrund sind die dramatisch angestiegenen Dieselkosten. Die bisher von der Ampel-Regierung beschlossene Entlastung der Energiesteuer in Höhe von 14 Cent/Liter ist „ein Tropfen auf dem heißen Stein“. Der bdo fürchtet um die Zukunft des Busmittelstandes, wenn nicht sogar der Mobilität in Deutschland insgesamt, und bittet die Bundesregierung, von den Möglichkeiten der „EU Temporary Crisis Frameworks“ Gebrauch zu machen. Diese sieht Zuschüsse von bis zu 400.000 Euro pro Unternehmen vor.

Allerdings ist es wichtig, dass das Verfahren zielgerichtet und weniger unbürokratisch ist als die Regelungen zu den Corona-Überbrückungshilfen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal auf den heute stattfindenden Austausch mit Bundesminister Dr. Volker Wissing hinweisen. Auch wenn die Zuständigkeit bei den Dieselkosten-Zuschüssen bei Herrn Habeck und Herrn Lindner liegt, hat sich Herr Wissing bereit erklärt, heute mit den Busunternehmen ins Gespräch zu gehen. Möglichst viele Busunternehmen sollten diese Möglichkeit nutzen.

Austausch mit Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing
Mittwoch, 6. April 2022
15:30 Uhr

Registrierungslink:
https://bgl.webex.com/bgl-de/j.php?RGID=rfbd30b9d85477a5230fd5ccd27a98ef0
bdo

Tourismusfachgespräch im Bundestag – bdo reicht Stellungnahme ein

Der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages wird sich am 06. April 2022 im Rahmen eines Fachgesprächs intensiv mit der Zukunft des Tourismus befassen
Der bdo freut sich, dass Frau Melina Strohkirch in ihrer Funktion als bdo Referentin für Touristik als Expertin in dieses Fachgespräch geladen wurde und die Interessen des bdo im Bundestag mit einem Statement und in der Fragerunde vertreten darf.

Im Zuge dessen hat der bdo im Vorfeld gestern eine Stellungnahme beim BT-Ausschuss eingereicht und die Gelegenheit genutzt, nochmal die wichtige Unterstützung bei der Dieselpreisexplosion, dem Fahrpersonalmangel, der Weiterführung der Hilfsprogramme und der steuerlichen Gleichbehandlung der Verkehrsträger im deutschen und europäischen Vergleich gefordert. Außerdem appelliert der bdo an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angepriesene Tourismusplattform schnellstmöglich umzusetzen und den direkten Austausch mit dem bdo und der Tourismusbranche zu beginnen.

Nutzen Sie die beigefügte Stellungnahme gern auch für Ihre politischen Diskussionen auf Landeseben.
FAQ

Überbrückungshilfe IV – Aktualisierung der FAQ

Seit 01. April 2022 können die Anträge für die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV (Ü IV) gestellt werden. Die Beantragung ist bis zum 15. Juni 2022 möglich.Das BMWK hat mit seiner Pressemitteilung zunächst darauf hingewiesen, dass die verlängerte Ü IV inhaltlich unverändert zur Ü IV für die Monate Januar bis März sein sollte.
Jedoch wurden am selben Tag nun doch die FAQ angepasst. Die wesentlichen Antragsbedingungen sind gleich geblieben bis auf eine eklatante Ausnahme:

In 2.5 gibt es eine Ergänzung. Demnach kann eine Förderung der entgangenen Marge bzw. Provisionen bei Stornierungen aufgrund von 2G-/2G-Plus-Regelungen nur noch „bei fehlender Impfmöglichkeit“ erfolgen. Das würde bedeuten, dass die Unternehmen nachweisen müssten, dass die Kunden keine „Impfmöglichkeit“ hatten. Die genauere Definition hierzu ist noch ausstehend.

Mit dieser Regelung wird von den Busreiseunternehmen verlangt, Daten über den aktuellen Impfstatus der Reisegäste abzufragen und womöglich auch noch zu speichern. Damit wird die Bustouristik unverschuldet in die Debatte über eine allgemeine Impflicht einbezogen. Die Busunternehmen werden bewusst für die Impfentscheidung ihrer Gäste in Verantwortung gezogen, ohne diese beeinflussen zu können.

Der bdo weist nach wie vor darauf hin, dass die Impfung das wirksamste Mittel gegen schwere Verläufe von Corona darstellt, kritisiert aber, die Verantwortung der Impfziele des Bundes auf die Schultern der mittelständischen Busunternehmen zu lasten. Die Überbrückungshilfe IV und damit das Fortbestehen der Unternehmen während der Corona-Krise vom Impfstatus der Kunden abhängig zu machen, ist ein unzumutbares Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
Marburger Str. 44
35390 Gießen
+49 641 932930
+49 641 9329333
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